REGLEMEMT & ANMELDUNG
Teilnahmebedingungen:
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Fahrzeuge bis Baujahr 2000 mit gültiger Straßenzulassung
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Nur für Personen ab 18 Jahren mit Führerschein
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Start in Epochenklassen, z. B. 1956–1965, 1966–1975 usw.
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Youngtimer, bis Baujahr 2006
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Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt
Wertung & Preise:
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Wertung erfolgt anhand von Etappenergebnissen und Sonderprüfungen
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Siegerehrung am Abend der Veranstaltung
Nenngeld:
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€ 290 inkl. 2 Personen
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Rückerstattung nur eingeschränkt möglich
Zahlung & Anmeldung:
Anmeldung per untenstehendem Formular oder per E-Mail an anmeldung@korneuburgclassic.at
Bankverbindung:
Sparkasse Korneuburg AG
IBAN: AT64 2022 7000 0120 7828
Empfänger: Oldtimer Classic

Reglement
Der Rotary Club Korneuburg organisiert am Samstag, dem 30.5.2026 die 2. Korneuburg Oldtimer Charity Classic für Automobile bis Baujahr 2000 – limitierte Nennungen.
Teilnahmeberechtigt sind Fahrzeuge bis Baujahr 2000 und Youngtimer bis Baujahr 2006.
Alle teilnahmeberechtigten Fahrzeuge müssen eine gültige Straßenzulassung besitzen und den technischen Bestimmungen der STVO entsprechen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nicht startberechtigt sind Lastkraftwagen, Militärfahrzeuge und Motorräder.
Gefahren wird ausschließlich auf befestigten Fahrbahnen. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Start- und Zielort ist Korneuburg.
Der Start erfolgt im Minutenabstand aufsteigend in der Reihenfolge der Startnummern.
Epocheneinteilung
Epoche 1: bis Baujahr 1955
Epoche 2: Baujahr 1956 bis 1965
Epoche 3: Baujahr 1966 bis 1975
Epoche 4: Baujahr 1976 bis 1985
Epoche 5: Baujahr 1986 bis 2000
Youngtimer: bis Baujahr 2006
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Der Fahrer hat die vorgeschriebenen, amtlichen Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.
Fahrzeuge
Teilnahmeberechtigt sind Automobile bis inklusive Baujahr 1999. Alle Fahrzeuge müssen sich in weitgehend originalem sowie technisch gutem Zustand befinden und zum Verkehr zugelassen sein. Probekennzeichen sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Das Starterfeld ist aus organisatorischen Gründen limitiert. Die Fahrerbesprechung findet am Startplatz statt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Durchführungsbestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, ab dem Versand der Nennbestätigungen bis zum Ende der Veranstaltung (Zieleinfahrt) weitere Durchführungsbestimmungen an alle Teilnehmer auszugeben. Diese sind verbindlicher Teil der Veranstaltung.
Fahrregeln
Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind einzuhalten. Verstöße können zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen.
Klassements/Preise
Das Ergebnis wird durch Addition der Punkte aus den Etappen und den gemessenen Abweichungen in den Sonderprüfungen ermittelt. Bei weniger als 5 in einer Klasse genannten Fahrzeugen erfolgt die Wertung in der nächst höheren Klasse.
Nenngeld
Das Nenngeld für die Korneuburg Charity Classic 2025 beträgt pro Fahrzeug (inkl. 2 Personen) EUR 290 Euro und wird mit Abgabe der Nennung fällig. Nennungen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Nenngeld ist grundsätzlich Reuegeld, sofern die Absage des Teilnehmers zeitgerecht erfolgen sollte, können Teile des Nenngeldes jedoch erstattet werden. Bei Absagen durch den Teilnehmer innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, also nach dem 1. August 2025, erfolgt KEINE Rückerstattung des Nenngeldes. Die vollständige Rückzahlung erfolgt jedenfalls im Falle der Ablehnung der Nennung oder der Absage der Veranstaltung. Im Falle der Absage wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe) oder wird die Veranstaltung ohne ein Verschulden des Veranstalters behördlich untersagt, wird ein Betrag von EUR 100,00 des Nenngeldes zur Abdeckung der Organisationskosten zurückbehalten. Nennungen per E-Mail gelten als unterschrieben und mit Bezahlung des Nenngeldes als rechtskräftig.
Allgemeines
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art gegenüber dem Veranstalter. Die Teilnehmer stimmen zu, dass Fotos und Filmaufnahmen zu Publikationszwecken genutzt werden dürfen.
Allgemeine Teilnahme-Bedingungen
Nur vollständige Nennungen (Anmeldung, überwiesenes Nenngeld) welche beim Veranstalter eintreffen, werden akzeptiert. Der Veranstalter behält sich ein Auswahlverfahren vor. Die Teilnahmebestätigungen werden in der ersten Augustwoche 2025 versandt.
Der/die Unterzeichnende erklärt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich für durch ihn/sie und sein/ihr Fahrzeug verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Bereich der Wettbewerbsstrecke oder deren Einrichtungen allein die zivil- und strafrechtliche Haftung zu übernehmen.
Er/sie nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter sowie alle mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen den Benützern der Strecke sowie deren Rechtsnachfolger jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Benützung der Strecke oder durch diese entsteht, ablehnt.
Sollte durch ein Schadensereignis von dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadensansprüche gestellt werden, so sind diese vom Verursacher schad- und klaglos zu halten. Ich nehme zur Kenntnis, dass während der Veranstaltung produzierte Foto- und Videoaufnahmen für PR-Zwecke verwendet werden können, und mir daraus keine wie immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung steht. Die Nennung gilt nach Einlangen des vollständigen Nenngeldes sowie der positiven Bestätigung durch die Veranstalter als angenommen.
Wir, die Veranstalter, behalten uns vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen bzw. abzulehnen. Dieses Formular gilt gleichzeitig als Faktura. Mit Abgabe der Nennung anerkenne ich die Teilnahmebedingungen laut Ausschreibung bedingungslos an.
Bankverbindung:
Sparkasse Korneuburg AG
lautend auf Oldtimer Classic
IBAN AT64 2022 7000 0120 7828





